Gebührenrecht

In der grundsätzlichen Systematik der Vergütung (zahn-)ärztlicher Leistungen ist zwischen verschiedenen Vergütungssystemen zu unterscheiden, zum einen die Vergütung für Leistungen innerhalb des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), insbesondere gegenüber den gesetzlich versicherten Patienten, zum anderen die Vergütung für Leistungen außerhalb dieses Systems gegenüber den sogenannten „Privatpatienten“. Mit „Privatpatienten“ in diesem Sinne sind sowohl Selbstzahler als auch Patienten mit privater Kranken(-zusatz-)versicherung (PKV) oder solche Patienten, die die Behandlungskosten von einer Beihilfestelle oder einem sonstigen Kostenträger zurückerstattet bekommen, gemeint. Außer den Ärzten und Zahnärzten gibt es noch andere Heilberufe (zum Beispiel: Heilpraktiker, Tierärzte, psychologische Psychotherapeuten) beziehungsweise Unterstützer der Heilberufe (Hebammen, Logopäden, Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Masseure, Apotheker, Sanitätshäuser, Zahntechniker, Optiker, Orthopädietechniker, Hörgeräteakustiker und ähnlich), deren jeweilige Vergütungsbestimmungen sich in sehr unterschiedlichen Regelungssystemen wiederfinden. Sie haben Fragen zur Abrechenbarkeit erbrachter Leistungen oder zu erhobenen Einwänden gegen Ihre Rechnungsstellung, dann stehen wir Ihnen in jeder Hinsicht zur Seite.


Mehr als Gebührenrecht! Unsere Beratungsbereiche

Gebührenrecht? Medizinrecht ist vielfältig. Wir sorgen für den nötigen Durchblick und beraten Sie.

Stetiger Wandel im Medizinrecht

Was gestern noch galt, kann morgen schon wieder anders sein. Das Medizinrecht erstreckt sich interdisziplinär auf die verschiedensten Rechtsgebiete. Die Vielfalt der damit einhergehenden Fragestellungen erscheint als Fass ohne Boden. Vor allem die aktuellen gesundheitspolitischen Bestrebungen stellen die beteiligten Akteure und deren Berater stetig vor neue juristische Herausforderungen, die ein rechtzeitiges und spontanes Handeln verlangen: Gesundheitsdatenschutz, klagefreudige Patienten, Telemedizin, Kooperationen, umfangreiche Verträge. Man sieht den Wald vor Bäumen nicht mehr. Wir sorgen für den nötigen Durchblick und beraten Sie: Modern, flexibel und kreativ. Wir kämpfen energisch für Ihre Interessen.

Übersicht Beratungsbereiche

Unsere strategische Rechtsberatung erstreckt sich unter anderem auf folgende Bereiche:


Kanzlei für Telemedizin & Medizinrecht

Gegenwart und Zukunft im Medizinrecht

Nutzen Sie die gesamten Möglichkeiten, die die Medizin zu bieten hat: Bewährtes, aber auch Neues. Wir unterstützen Leistungserbringer und Innovationsträger im Gesundheitswesen: Konsequent und fokussiert. Wir sorgen für Sicherheit, schaffen Vertrauen und begleiten Sie in die Zukunft. Ihre strategischen Interessen haben wir stets im Blick.

Kanzlei

Wir sind eine auf die Telemedizin und das Medizinrecht spezialisierte Kanzlei für sämtliche Leistungserbringer im Gesundheitswesen. Bei uns finden Sie ein Bewusstsein für die Verbindung von juristischem Fachwissen und dem Verständnis für die Medizin und modernen Informationsaustausch/-technologien. Egal, ob Sie sich als Arzt, Zahnarzt, Krankenhaus oder telemedizinisches Start-up-Unternehmen an uns wenden – wir kennen unsere Mandanten, wir verstehen ihre Bedürfnisse und wir bringen diese auf den Punkt.

Wir wagen den Blick über den Tellerrand und behalten dabei zu jeder Zeit Ihre strategischen Interessen im Blick.

Wir sind uns unserer Verantwortung für Sie und Ihr Unternehmen bewusst. Wir sind Ihr Sparringspartner auf Augenhöhe.

Wir holen Sie ab! Und wir sind dabei straight, authentisch und punktgenau.