Digitalisierung im Gesundheitswesen

Digitalisierung im Gesundheitswesen - ein aktueller Status quo

Aktueller Status quo

Fachkräftemangel, Kostendruck, Papierstau im Faxgerät und nun auch noch der seit geraumer Zeit regelrecht entbrannte Hype rund um den Einsatz von ChatGPT in der Medizin: Das deutsche Gesundheitswesen ist aktuell mit einer Vielzahl an Herausforderungen konfrontiert. Nur ein tiefgreifender Wandel der gewohnten Versorgungsstrukturen im ambulanten wie auch stationären Bereich, gepaart mit entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen, werden hier Abhilfe schaffen und den Weg in ein adaptives, zukunftsträchtiges sowie krisensicheres Gesundheitssystem von morgen ebnen.

Auf gesundheitspolitischer Ebene steht das Thema digitale Transformation im Gesundheitswesen bereits seit Jahren auf der Agenda. Zu den wesentlichen Maßnahmen, die hier unternommen wurden, zählt vor allem der Aufbau der Telematikinfrastruktur (TI), die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK), der elektronischen Patientenakte (ePA) und des elektronischen Rezepts (E-Rezept), das neue Versorgungsangebot der digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) und der digitalen Pflegeanwendungen (DiPA) für versicherte Patienten, die Ausweitung der Nutzungsmöglichkeiten hinsichtlich der Videosprechstunde derzeit mit Beschränkung auf maximal 30 Prozent der ärztlichen Leistungen – nach Willen des Gesetzgebers zukünftig sogar ohne eine solche Begrenzung – sowie weiterer Leistungen der Telemedizin.

Ein modernes Gesundheitswesen nutzt die Vorzüge einer datenbasierten Medizin

Aber: Welche Ziele stecken hinter all diesen Schritten? Zunächst geht es um eine Verbesserung der deutschen Gesundheitsversorgung auf sämtlichen Ebenen sowie den Aufbau und die Bereitstellung erforderlicher Strukturen für ein modernes zukunftsfähiges Gesundheitswesen, bei dem die Vorzüge einer datenbasierten Medizin zum Tragen kommen. Vor allem aber besteht eine große gesetzgeberische Motivation darin, die alltäglichen Abläufe der Menschen zu erleichtern und im Hinblick auf die Patienten, Ärzte und sonstigen Leistungserbringer – ergo anwenderzentriert – einen konkreten, spürbaren Nutzen zu etablieren.

New Work in der Gesundheitsversorgung: Digitale Arztpraxis meets Krankenhausreform

In ambulanten Arztpraxen zählt der Einsatz digitaler Tools längst zur Routine ärztlicher Berufsausübung. Allerdings wird in der Praxis ebenso deutlich, dass selbst unter den digital aufgeschlossenen Leistungserbringern zum Teil Unklarheiten hinsichtlich der Umsetzungsvarianten und einzelnen digitalen Versorgungsansätze existieren. Auch wenn eine Telemedizinpraxis, eine digitalisierte Praxis oder eine reine Online-Praxis zum Teil ähnliche oder gar gleiche Elemente haben, gibt es hinsichtlich des organisatorisch-technischen und rechtlichen Rahmens doch Unterschiede.

Betrachtet man die personaltechnisch wie auch ökonomisch angespannte Lage der Krankenhauslandschaft, so laufen die Gedanken um Personalgewinn und Steigerung der Berufsattraktivität auf Hochtouren. Um eine nachhaltige Entlastung des Klinikpersonals zu bewirken, wurden in jüngerer Zeit Stimmen in Richtung einer konsequenteren Ambulantisierung von Krankenhausleistungen wie auch eines strukturellen Wandels insgesamt lauter. Der Gesetzgeber war und ist dementsprechend einmal mehr gefordert, sich ans Werk zu machen und nicht nur für eine Neugestaltung der Finanzierungsgrundlagen zu sorgen, sondern auch in Gänze eine Strukturreform auf den Weg zu bringen. Ein bedeutendes Datum insofern ist der 10.07.2023, als sich Bund und Länder im Ringen um den geforderten Strukturwandel nunmehr auf Eckpunkte für eine Krankenhausreform verständigen konnten. Über den Sommer 2023 soll auf dieser Basis ein entsprechender Gesetzentwurf erarbeitet werden.

„Als Inhaberin der Kanzlei für Telemedizin & Medizinrecht mit dem Schwerpunkt Telemedizin begegnet mir im Rahmen der Beratung von Leistungserbringern und Innovationsträgern aus dem Gesundheitswesen häufig der Ratschlag: Einfach mal machen!
Meine Aufgabe besteht darin, die rechtlichen Perspektiven und insbesondere die haftungsrechtlichen Risiken telemedizinischer Projekte zu analysieren, auf deren Basis dann meine Mandanten ihre unternehmerische Entscheidung zum Machen oder Nicht-Machen treffen. Derzeit ist es regelmäßig noch eine große juristische Herausforderung, die starren Ergebnisse des formalen Rechts mit dem stetigen Fortschritt der digitalen Medizin in Einklang zu bringen.“
(Sylvia Manteufel, Inhaberin der Kanzlei für Telemedizin & Medizinrecht)



Über die Kanzlei für Telemedizin und Medizinrecht

Wir sind eine auf die Telemedizin und das Medizinrecht spezialisierte Kanzlei für sämtliche Leistungserbringer im Gesundheitswesen. Bei uns finden Sie ein Bewusstsein für die Verbindung von juristischem Fachwissen und dem Verständnis für die Medizin und modernen Informationsaustausch/-technologien. Egal, ob Sie sich als Arzt, Zahnarzt, Krankenhaus oder telemedizinisches Start-up-Unternehmen an uns wenden – wir kennen unsere Mandanten, wir verstehen ihre Bedürfnisse und wir bringen diese auf den Punkt.

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